Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen üblicherweise 2 Paar Einlagen (mit Begründung), diese können frühstens nach 12 Monaten und Verschleißerscheinung ersetzt werden.

 

Die privaten Krankenkassen übernehmen üblicherweise 2-4 Paar Einlagenversorgungen im Jahr (bitte prüfen Sie dazu Ihren PKV-Vertrag)